- Reklamation
- reklamieren»Einspruch erheben, Beschwerde führen, dass etwas nicht so ist, wie man es erwarten darf; ‹zurück›fordern«: Das seit dem 17. Jh. bezeugte, aus der Rechtssprache stammende Verb ist wie gleichbed. frz. réclamer aus lat. re-clamare »dagegenschreien, laut Nein rufen, widersprechen, Einwendungen machen« entlehnt. Dies ist eine Bildung aus lat. re- »zurück, wieder« (↑ re..., ↑ Re...) und lat. clamare »laut rufen, schreien usw.« (verwandt mit lat. clarus »laut, schallend; hell, klar«, vgl. den Artikel ↑ klar). – Abl.: Reklamation »Beanstandung, Beschwerde« (18. Jh.; aus lat. reclamatio »das Gegengeschrei, das Neinrufen«). – Vgl. noch die auf anderen Bildungen mit lat. clamare beruhenden Fremdwörter ↑ deklamieren und ↑ Proklamation, ↑ proklamieren.
Das Herkunftswörterbuch . 2014.